Am Donnertag, den 10.12.2020, um 19:00 Uhr fand die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres 2020 im gut gelüfteten Saal im Haus der Feuerwehr mit ca. 20 Interessierten aus der Bevölkerung statt.
TOP 3-4: Günther Pöschel geht, Antje Söhner kommt
Unser Ratskollege Günther Pöschel beantragte das Ausscheiden aus dem Rat. Sehr schade, zeichnete sich Günther Pöschel als ein pragmatischer und unaufgeregter Gemeinderat aus. Durch die Nachrückerin Antje Söhner erhöht sich der Frauenanteil im Rat nun auf 39 %. Günther Pöschel wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit für seine ratsfreie Zukunft. Frau Söhner heißen wir herzlich am Ratstisch willkommen und wünschen ihr ein gutes Händchen, Mut und natürlich Spaß bei ihrer neuen Aufgabe.
TOP 7: Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer, Steuererhöhung zum 1.1.2021
Die Erhöhung von Steuern ist ein unbeliebtes Thema, für die es keinen guten Zeitpunkt gibt. Steuererhöhungen sind kein Selbstzweck, Steuern dienen der staatlichen bzw. der kommunalen Aufgabenerfüllung, so müssen beispielsweise Straßen, öffentliche Gebäude, Schulen, Sport- und Kulturhallen und Kindergärten durch diese Gelder unterhalten werden.
- Grundsteuer A und B, Vergnügungssteuer
Die Steuern, die der Gemeinderat auf Antrag der Verwaltung zustimmen sollte, wurden 2011 das letzte Mal erhöht. Mit den Erhöhungen liegt Neulußheim im Rahmen, der von den umliegenden Gemeinden erhobenen Steuersätze.
Die Erhöhungen sind unserer Meinung nach maßvoll, da sie für die Grundsteuer (A: 6,24 %, B: 8,5 %) und die Gewerbesteuer (8,8 %) deutlich unter der Steigerung der Lebenshaltungskosten (11,1 %) liegen.
Die Vergnügungssteuer für gewerblich aufgestellte Glücksspielautomaten wurde 2013 zum letzten Mal erhöht. Sie soll um 33 % von 15% auf 20 % des brutto-Umsatzes steigen. Auch damit können wir leben.
- Hundesteuer
Auch die Hundesteuer (sie wird seit Anfang des 19. Jahrhunderts erhoben, einer Zeit, in der Hunde als Luxus galten) sollte für den ersten Hund um 33 % von 72 € auf 96 € steigen. Es handelt sich hier um eine moderate Erhöhung um 2 €/Monat. Auch diese Erhöhung konnten wir mittragen.
Unsere Fraktion stimmte somit mit der großen Mehrheit des Gemeinderats den von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuererhöhungen zu.
TOP 8: Erhöhung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige zu erhöhen. Die Satzung, die dies festlegte, war am 01.01.2002 – zur DM-Euro-Umstellung – in Kraft getreten. Für eine Anpassung der Entschädigungen war es also höchste Zeit. Die vorgeschlagenen Erhöhungen sind mehr als angemessen, da im Vergleich von 2001 bis 2020 die Lebenshaltungskosten um gut 20 % gestiegen sind.
Alle Sätze der verschiedenen Entschädigungsposten sollen nun jeweils um 10 € steigen. Diese 10 € bedeuten, dass die Entschädigungen für allgemein ehrenamtlich Tätige, vor allem bei Wahlen helfende Personen, je nach Zeitdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit, um 22 % bis 40 % steigen. Das klingt immens. Die 40 %ige Steigerung betrifft jedoch den Ersatz der Auslagen und den Verdienstausfall für eine Inanspruchnahme von bis zu drei Stunden ehrenamtliche Tätigkeit: hier wird die Entschädigung von früher 25 € auf 35 € erhöht. Üppig ist das nun immer noch nicht.
Für die ehrenamtlichen im Gemeinderat erhöhen sich die einzelnen Positionen zwischen 33 % für Repräsentationsstellvertretung des Bürgermeisters (von 30 € auf 40 € pro Ereignis) und 6 % Erhöhung des Grundbetrages für Personen mit Fraktionsführungsposition (von 150 €/Monat auf 160 €/Monat). Für Sitzungen, gleich welcher Länge, wird die Entschädigung von 40 € auf 50 € erhöht. Reich wird man mit diesen Beträgen nicht. Wenn man seine Arbeit sorgfältig und gewissenhaft macht sollte man sich besser nicht die Arbeit machen einen Stundenlohn zu berechnen.
Wir hatten Probleme mit der durchgängigen 10-€-Erhöhung für alle und alles. Wir hätten es besser gefunden, wenn insbesondere die Entschädigung, für die allgemein ehrenamtlich Tätigen sich am Mindestlohn orientiert hätte. „Ehrenamt stärken“ sollte nicht nur ein leerer Wahlslogan sein. Aus diesem Grund haben wir in der Sitzung angeregt, die Satzung einmal pro Wahlperiode zu überprüfen und anzupassen.
Wir stimmten wie der gesamte Gemeinderat der neuen Satzung zu.
TOP 9: Messplatz, beliebter Stellplatz für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Bereits seit Jahren ist die Parksituation auf dem Messplatz Thema im Gemeinderat. Dort werden Wohnmobile, Wohnwagen und PKW-Anhänger in größerer Zahl, teils wochenlang, abgestellt; und das nicht nur von Menschen aus Neulußheim. Aus diesem Grund stellte die SPD-Fraktion im Juli den Antrag „[…], dass das längerfristige Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern auf dem Messplatz limitiert und nur noch gegen Gebühr möglich ist“.
- Die Verwaltung hatte einen anderen Vorschlag
Die Verwaltung stellte eine Lösung vor, die weiterhin die Möglichkeit geboten hätte, eine limitierte Anzahl dieser Fahrzeuge auf einem abgetrennten Teil des Platzes zu parken. Die Abtrennung sollte durch Poller erfolgen. Durch eine Höhenbegrenzung der Zufahrt des übrigen größeren Teils des Messplatzes wäre das Befahren und Parken durch PKWs weiterhin möglich gewesen. Für Veranstaltungen wie die monatliche Papiersammlung, die Kerwe etc. sollte die Höhenbegrenzung wegzuklappen sein.
- Messplatz bald mit genereller Höhenbegrenzung
In der Sitzung trafen -wie zu erwarten- verschiedene Ansichten darüber aufeinander, ob das eigentlich ein Problem sei und wie man diesen Sachverhalt am einfachsten lösen könne. Letztendlich wurde nach längerer Diskussion beschlossen, dass das Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und anderen hohen Fahrzeugen durch Höhenbegrenzung im Zufahrtsbereich für den gesamten Platz unterbunden wird. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Maßnahme wirksam ist und wo diese Vehikels in Zukunft abstellt werden. Auf dem Messplatz dann erstmals nicht mehr.
TOP 10: e-Carsharing? Läuft!
Im Dezember 2019 stellte unsere Fraktion den Haushaltsantrag, die Bereitstellung eines Carsharing-Autos zu bezuschussen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das vielversprechendste Angebot bedeutet, dass die Gemeinde das jährliche geschäftliche Risiko für einen Benzin-PKW in Höhe von ca. 10.000 € hätte tragen müssen. Es wurden als Anschubfinanzierung 5.000 € in den Haushalt 2020 eingestellt.
Nach unserem Antrag auf Bewirtschaftung des Haushaltsantrages hat die Verwaltung einen sehr interessanten e-Mobilitäts-Anbieter aus dem Nordschwarzwald ausfindig gemacht. Das Konzept des Anbieters ist sehr interessant und fand die Ratsmehrheit. Die Gemeinde erwirbt ausschließlich eine intelligente Ladesäule, mit der zwei e-PKWs parallel geladen werden können, und sie sorgt für den Anschluss der Säule. Durch eine Förderung des Landes werden die Kosten im Großen und Ganzen im Rahmen des bereitgestellten Budgets bleiben. Die Gemeinde ist somit bald stolze Besitzerin einer weiteren e-Ladesäule. Der Betreiber stellt zwei e-Pkws zur Verfügung und übernimmt Betrieb und Wartung. Dafür zahlt die Gemeinde einen jährlichen Betrag von 500 € und trägt keinerlei weiteres Risiko.
In einigen Wochen können Sie nach Anmeldung beim Betreiber somit auf zwei e-Pkw zugreifen. Das Ausleihen der semi-stationären PKWs erfolgt per App oder PC und ist unkompliziert, komfortabel und kostengünstig. Der Ladestandort der beiden Fahrzeuge wird zentral in der Nähe des Rathauses sein – gut sichtbar und gut nutzbar.
TOP 11: Mitfahrbänke – eine vertane Chance
Wir hatten zu den Haushalts-Beratungen 2020 den Antrag gestellt, Mittel für Mitfahrbänke in den Haushalt einzustellen.
Mitfahrbänke sind Bänke, die an gut anfahrbaren Orten der Gemeinde aufgestellt sind. Darauf können Personen platznehmen, die von PKW-Fahrerinnen und -Fahrern ein Stück mitgenommen werden wollen – in Neulußheim z. B. vom Friedhof bis zum Haus Edelberg. Der Ort oder die Richtung, in die die Wartenden mitgenommen werden wollen, wird auf einem Wechselschild angezeigt, das neben den Bänken angebracht ist. Eine gute Möglichkeit, als Person mit bspw. eingeschränkter Mobilität innerhalb Neulußheims von einem zum anderen Ort zu kommen. Zudem eine gute Gelegenheit für Autofahrende, mit anderen Menschen aus Neulußheim ins Gespräch zu kommen. Auserdem eine gute Möglichkeit einen weiteren der meist vier leeren PKW-Sitzplätze sinnvoll zu besetzten. Der Individualverkehr wird dadurch verringert und die Mobilität und somit die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern werden erhöht. Kostengünstig, praktisch, umweltfreundlich und gut für den sozialen Zusammenhalt also.
Wir hatten nach Ortsbesichtigungen vier Plätze als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen, an denen man die Bänke hätte aufstellen könnte: Friedhof, Bahnhof, Ortsmitte beim Rathaus, Haus Edelberg erschienen uns geeignet. Auch die Supermärkte wäre sinnvolle Standorte, um jemanden mitzunehmen oder um mitgenommen zu werden.
Obwohl die Mehrheit des Gemeinderats dem Haushaltsantrag zugestimmte und im Haushaltsplan die von uns beantragten 3.000 € eingestellt wurden, entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats gegen die Bewirtschaftung des von ihm genehmigten Haushaltsansatzes und entschied sich für den Antrag der Verwaltung, gegen die Aufstellung von Mitfahrbänken.
- Gute Argumente fruchteten nicht
Die Verwaltung, die sich gegen die Aufstellung der Bänke positionierte, argumentierte, da es in Neulußheim ein gut funktionierenden ÖPNV gäbe, sei kein Bedarf gegeben. Zudem würde eine Gefahrensituation durch die Mitfahrbänke für schwächere Personen – Ältere und Kinder – entstehen.
Diese Argumente bestimmten die Diskussion im Gemeinderat. Der Bürgermeister verglich das Benutzen von Mitfahrbänken mit Trampen. Mitfahrbänken und das Trampen sind jedoch nicht vergleichbar. Im Fall von Mitfahrbänken steigt man nicht an Raststätten in Autos mit Fremden und fährt weite Strecken, sondern man steigt innerhalb seiner Gemeinde, in ein Auto mit einem Kennzeichen des Rhein-Neckar-Kreises. Das sind im Großen und Ganzen Personen, die man meist zumindest vom Sehen her kennt. Hat man bedenken, muss man nicht einsteigen.
In immer mehr Gemeinden gibt es Mitfahrbänke, die eifrig genutzt werden. In der Region Oberfranken, um nur ein Beispiel zu nennen, gibt es schon 30 Orte, in denen eine oder mehrere Mitfahrbänke stehen und genutzt werden. Übrigens: Mitfahrbänke können auch einfach zum Verweilen genutzt werden. Man kann sich dort auch einfach gemütlich niederlassen, ohne mitgenommen zu werden.
Zusätzlich Sinn würden die Mitfahrbänke machen, wenn die anderen HoRAN-Gemeinden ebenfalls Mitfahrbänke aufstellten, sodass man auch von und nach Altlußheim, Reilingen und Hockenheim kommt. In Altlußheim wurde ein entsprechender Antrag der dortigen Grünen-Fraktion einbracht. Es wurde noch nicht darüber entschieden.
Leider konnten wir die Mehrheit des Gemeinderats nicht überzeugen. Außer unserer Fraktion stimmte der gesamte Gemeinderat und der Bürgermeister gegen den Antrag – schade.
Die Mobilität als Ganzes sehen
Für uns sind weder Carsharing noch die Mitfahrbänke einzelne Maßnahmen unabhängig voneinander; es geht um Mobilität insgesamt, um ein nachhaltiges Verkehrs- und Mobilitätskonzept. Eine Mobilität, die nicht ausschließlich auf das eigene Auto setzt, das durchschnittlich 23 Stunden am Tag nicht mobil ist, sondern steht. Eine Mobilität, die ressourcensparend ist, die CO2 vermeidet. Das geht nur mit vielen Alternativen. Eine davon: die Aufstellung der Mitfahrbänke.
TOP 12: Neues Leben für das Alte Schulhaus A in der Ortsmitte
Was lange währt, wird endlich gut, so könnte man die Entscheidung zur Verteilung der Räume im Alten Schulhaus A betiteln.
Durch den Auszug der Firma „Solutive“ Mitte des Jahres stand eine Entscheidung über die Neuverteilung der Räume an. Markus-Schule, Heimatverein, die Bücherei und der Point waren an Räumen interessiert.
- Ein Konzept, von dem alle profitieren
Durch einen Vorschlag unserer Fraktion gelang es, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen. Die neue Verteilung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Im Erdgeschoss wird die Bücherei in ihre „alten“ Räume ziehen. Der Heimatverein bekommt Räume im ersten Stock, der Jugendtreff Point wird zwei Räume im Obergeschoss nutzen und zusätzlich die Kellerräume beziehen. Der Jugendtreff kann sich jetzt, nach fast 25-jährigem Bestehen, zeitgemäß, pädagogisch und konzeptionell weiterentwickeln.
Durch den Umzug des Points werden die Räume im Untergeschoss des Hauses B frei, die für die Markus-Schule zur Nutzung bereitstehen. Die Markus-Schule kann zukünftig zwei Gebäude im Ortskern nutzen; dies ist sehr großzügig, auch in Bezug auf die anderen Nutzenden.
Die beiden ehemaligen AWO-Räume können in Zukunft von Bücherei, Heimatverein und Point genutzt werden – z. B. für Lesungen und Veranstaltungen. Wir sind gespannt, welche Synergien sich daraus im Haus A ergeben werden!
TOP 13: Umluftreinigungsgeräte für unsere Grundschule
Die CDU-Fraktion stellte den Beschlussantrag mit dem Wortlaut: „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Erwerb von Lüftungsgeräten für alle Klassenzimmer der Lußhardtschule vorzubereiten (Verfügbarkeit, Kosten, Wartung, Pflege, etc.)“.
Eines vornweg, einige Kinder unserer Fraktionsmitglieder haben alle vier Klassen dieser Schule absolviert, andere sind aktuell noch dort. Die Lußhardt-Schule, und das liegt in der Natur der Sache, liegt uns sehr am Herzen. Mögliche Corona-Ausbrüche beträfen unsere Fraktion und deren Familien z. T. unmittelbar.
- Lüften trotz mobiler Luftreinigungsgeräte
Seit Jahrzehnten ist die wissenschaftlich fundierte Ansicht unter Experten, dass durch Querlüftung von Räumen die Virenlast, die als Aerosol in der Umgebungsluft vorherrscht, am effizientesten reduziert wird. Aus diesem Grund werden zurzeit die Fenster in den Klassenzimmern während einer Unterrichtstunde mindestens einmal für mindesten 3-5 Minuten geöffnet. In den Pausen, zwischen den Unterrichtsstunden, wird durch Öffnen von Fenstern und Türen quergelüftet.
Das Resultat: Kinder sitzen warm angezogen in den Klassenräumen. Durch die Lüftungsvorgänge wird der Unterricht, so berichten die Lehrerinnen absolut nachvollziehbar, erheblich gestört.
- Mobile Luftreinigungsgeräte als Heilsbringer?
Abhilfe sollen sogenannte Luftreinigungsgeräte im Umluftbetrieb schaffen. Seit ein paar Monaten werden diese angepriesen. Meinungen werden laut, die besagen, dass diese Luftreinigungsgeräte die Ansteckungsgefahr verringern. Die Aussagen machen bei erstem Hinhören Sinn, Recherchen ergeben jedoch, dass wissenschaftlichen Belege (bislang) fehlen.
Nach einem aktuellen Bericht des Deutschen Ärzteblattes vom 24. November und nach der Meinung der DGUV (dem Dachverband der deutschen Unfallversicherungsträger, Versicherer der Lehrenden und Lernenden) und dem Bericht des Umwelt Bundesamtes -in den Sitzungsunterlagen zu finden- ist eine ausreichende Verringerung der Ansteckungsgefahr durch den Betrieb solcher Geräte nicht bewiesen. Das führt zu der Empfehlung der Wissenschaft, trotz des Betriebs entsprechender Geräte in Klassenzimmern weder die Lüftungsdauer noch die Lüftungsintervalle zu reduzieren. Daraus leitet sich folgerichtig die unzweifelhafte Anweisung der Schulbehörde und des Kultusministeriums her, trotz solcher Geräte die Lüftungsdauer und die Lüftungsintervalle beizubehalten.
- Hohe Kosten, keine bewiesene Wirkung, Unterrichtsstörungen bleiben
Stellen wir uns vor, wir würden für unsere 11 Grundschulklassen also mindestens 11 Luftreinigungsgeräte anschaffen. Pro (ernstzunehmendem) Gerät muss mit mehreren tausend Euro gerechnet werden. Eine hohe Investitionssumme und dass, obwohl die Wirksamkeit solcher Geräte bezüglich des verringerten Ansteckungsrisikos nicht bewiesen ist. An den kalten Klassenzimmern und den Unterrichtsstörungen durch die Lüftungsvorgänge würde sich nichts ändern. Zudem werden die Geräte nach der Pandemie aller Voraussicht überflüssig und hätten dann vermutlich nur noch einen sehr geringen Restwert.
- Wir stimmten dennoch für die Prüfung
Wir stimmten jedoch trotzdem, wie die Mehrheit, für den Antrag der CDU-Fraktion. Dadurch bekam die Verwaltung den Auftrag, den Sachverhalt zu eruieren, ob solche Geräte überhaupt sinnvoll sind, welche Geräte den Anforderungen genügen könnten, wo und wie geeignete Geräte aufgestellt werden sollten, was diese kosten würden und wie deren Verfügbarkeit ist.
- Anschaffung erst nach belegbarem Nutzen
Ändert sich am Stand des Wissens jedoch nichts, wird unsere Fraktion der Anschaffung solcher Luftreinigungsgeräte nicht zustimmen. Sollte die Sachlage sich ändern, sind wir gerne bereit, uns erneut mit dem Thema zu befassen.
Geschlechtsneutrale Formulierungen von Satzungen
Im Februar 2019 beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, bei der Überarbeitung von Satzungen diese geschlechtsneutral zu formulieren. Vor der Sitzung am letzten Donnerstag waren von den 38 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlichten Satzungen ganze zwei – oder 5 % – geschlechtsneutral formuliert. Durch den Beschluss von vier weiteren geschlechtsneutral formulierten Satzungen stieg der Prozentsatz der „gegenderten“ Satzungen auf 15 %.
Zum Jahresabschluss
Wir wünschen Ihnen friedliche und besinnliche Tage. Genießen Sie mit Ihren Lieben die Weihnachtstage. Schließen Sie das Jahr 2020 gut ab und starten Sie frohen Mutes ins neue Jahr 2021.
Uns und dem gesamten Gemeinderat wünschen wir, dass die konstruktive Zusammenarbeit weitergeführt werden kann – durchaus unterschiedlich in den Meinungen, aber fair und sachlich in den Diskussionen.
Monika Schroth, Alexander Mansel, Margot Röhheuser, Markus Hartmann
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