Eines vornweg: Wir haben uns sehr über die Qualität der Vorlagen der Sitzungen gefreut!
Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren für Unter-Sechsjährige
Kinderbetreuung ist wichtig, um Kindern soziale Kontakte zu ermöglichen, die Entwicklung zu fördern und nicht zuletzt Eltern zu ermöglichen, arbeiten zu gehen.
Auch Neulußheim muss den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr erfüllen. Die Gebühren für die Betreuung haben wir bisher alle drei Jahre erhöht. Dabei folgt man den Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags.
Seit der letzten Erhöhung 2021 sind die Lebenshaltungskosten um 19 % angestiegen. Dies macht sich besonders bei der personalintensiven Unter-3-Betreuung – bemerkbar und führt zu einem deutlichen Erhöhungsbedarf. Entsprechend sind durch hohe Tarifabschlüsse die Kosten stark angestiegen. Diese waren wichtig, um die anspruchsvollen Arbeiten entsprechend zu vergüten.
Alle Fraktionen folgten dem Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren zeitversetzt und in zwei Schritten zum 01.01.2025 und zum 01.01.2026 zu erhöhen.
Wir gehen davon aus, dass die Kosten zukünftig wieder weniger steigen und wir daher auch die Gebühren wieder deutlich moderater erhöhen können.
Gemeinderat einstimmig für die Einführung JobRad
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Beschäftigten der Gemeinde im Wege der Gehaltsumwandlung und damit für die Gemeinde fast kostenneutral die Anschaffung eines JobRades, z. B. eines E-Bikes, zu ermöglichen. Das Rad kann auch privat
genutzt werden. Dies fördert sowohl die Mobilität und die Fitness der Beschäftigten und senkt den CO2-Ausstoß für den Weg zur Arbeit.
Bauvoranfrage Hockenheimer Straße 2 – 4/ Genehmigungen von Befreiungen von Vorgaben des Bebauungsplanes
In der öffentlichen Wirtschaftsausschuss-Sitzung am 11.09.2024 wurde über eine Bauvoranfrage beraten. Der Bauherr, der das Grundstück am Kreisel (das ehemalige
Hotel Adler) gekauft hat, beantragt die Zustimmung zu drei Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes Alter Ortskern: bezüglich der Dachform, des Abweichens von der Baulinie und der Grundflächenzahl.
Geplant sind 10 Wohnungen in einem massiven Gebäude mit Flachdach, das am Eck abgeschrägt ist. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8 hat – d. h., 80 % der Fläche des Grundstücks werden nach dem Bau versiegelt sein.
Der Bebauungsplan sieht ein Sattel- oder Krüppelwalmdach vor. Es ist eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen, allerdings muss das 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss untergebracht sein (III*). Die Grundflächenzahl beträgt 0,6, d. h., 60 % der Fläche können bebaut werden. Die drei Vorschriften zusammen führen dazu, dass eigentlich nur eine deutlich weniger massiver Bebauung als die geplante möglich ist. Für uns entspricht das Gebäude nicht den Grundlagen des Bebauungsplans. Die Erhöhung der GRZ entsteht über eine Tiefgarage, die fast das gesamte Grundstück unterkellert. In den Zeiten von Starkregen ist eine solche Bebauung kritisch zu sehen, da keinerlei Versickerung auf dem Grundstück möglich ist.
Die überwiegende Mehrheit des Ausschusses stimmte den beantragten Befreiungen zu.
Problematisch war, dass die Tiefgarage nicht thematisiert werden durfte, obwohl klar war, dass die Stellplätze wegen ihrer Anordnung und Anfahrbarkeit eher nicht genutzt werden können und den Parkdruck in der Ortsmitte erhöhen.
Die Unterlagen zur Bauvoranfrage sind im Ratsinformationssystem (RIS) auf Gemeindehomepage zu finden.
Antrag Änderung Stellplatzsatzung
In den letzten Jahren wurden große Bauvorhaben genehmigt, die zwar bezüglich der Stellplätze genehmigungsfähig waren, aber eine ähnliche Situation wie beim geplanten Neubau vorlag (s. o.).
Wir haben daher beantragt, die Stellplatzsatzung dahingehend zu ergänzen, dass die Stellplätze einzeln anfahrbar sein müssen.
Unsere vollständigen Statements und unser Antrag sind hier zu finden.
Ihre grüne Fraktion Monika Schroth, Alexander W. Mansel


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