Nachts Tempo 30 in der Waghäuseler Straße – zumindest ein Teilerfolg
Endlich kann als Teillösung in der Waghäuseler Straße wenigstens von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet werden.
Allerdings ist für uns GRÜNE Tempo 30 tagsüber noch nicht vom Tisch – für Anwohnende ist das ja immer noch ein Problem. Und für Schulkinder und zu Fuß gehende Personen auch. Bürgermeister Weirether teilte mit, dass die Gemeindeverwaltung das Thema weiterverfolgen wird.
Auch wenn aus Lärmschutzgründen vermutlich keine Geschwindigkeitsreduzierung tagsüber möglich sein wird, ist für unsere Fraktion auch aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen das Thema Tempo 30 nicht vom Tisch. Wir haben Hoffnung, dass es selbst bei einer Ablehnung der Temporeduzierung als Lärmschutzgründen zukünftig weitere Möglichkeiten gibt, das Tempo in dieser Straße zu reduzieren.
Am 17.07.2024 trat die Änderung des StVG in Kraft und am 11.10.2024 die Änderung der StVO. geändert. Ziel der Reform war, dass Länder und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort erhalten. Tempo 30 kann jetzt leichter beantragt bzw. angeordnet werden, z. B. auf bis zu 500 m zwischen zwei Tempo-30 Zonen oder an hochfrequentierten Schulwegen und an Fußgängerüberwegen angeordnet werden. Dies gilt für die Waghäuseler Straße und den Fußgängerüberweg vor der Einmündung der Rheinstraße. Eine früher geforderte sogenannte „Qualifizierte Gefahrenlage“ ist für entsprechende Anordnungen nun nicht mehr erforderlich.
Sollte eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen endgültig abgelehnt werden, gehen wir davon aus, dass die Verwaltung prüft, inwieweit aufgrund dieser neuen Regelungen Tempo 30 tagsüber in der Waghäuseler Straße aufgrund des hochfrequentierten Schulwegs und wegen der Fußgängerüberwege eingeführt werden kann.
Parken im Ort – Antrag auf Änderung der „Stellplatzsatzung“: abgelehnt
Der erhebliche Parkdruck in Neulußheim ist für jeden bemerkbar, vor allem im Umfeld des Kreisels in der Ortsmitte. Hier sind selten freie Parkplätze zu finden. Auf Dauer werden wir eine Lösung finden müssen, um das Parken in ganz Neulußheim zu regeln, damit vor allem die schwächeren am Verkehr teilnehmenden Personen geschützt sind. Dies wird wohl noch einige Zeit brauchen. Jetzt gilt aber, dass wir zumindest alles tun sollten, um die aktuelle Situation nicht zu verschlimmern.
Immer wieder werden im Ort Bauprojekte vorgestellt und verwirklicht, bei denen klar ist, dass die notwendigen Stellplätze zwar auf den Plänen eingezeichnet sind, aber bei realistischer Betrachtung nicht genutzt werden können. Stellplätze sind letztendlich der begrenzende Faktor, wenn Wohnungen ausgewiesen werden sollen, und ihre Anzahl begrenzt die Zahl der zu schaffenden Wohnungen. Daher werden Stellplätze vorgesehen, die nicht wirklich nutzbar sind. Dies gilt vor allem für sogenannte „gefangene“ Stellplätze, die hintereinander angeordnet sind. Diese erhöhen den Parkdruck in der Umgebung, da die PKWs auf der Straße geparkt werden.
Wir haben daher beantragt, dass für Mehrfamilienhäuser im Gebiet des Bebauungsplanes „Alter Ortskern“ die sog. Stellplatzsatzung so geändert wird, dass die Stellplätze einzeln anfahrbar sein müssen, also getrennt nutzbar sein müssen, damit sie auch wirklich genutzt werden können. Das Problem wird von allen gesehen. Leider gehen aber die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderats davon aus, dass eine entsprechende Satzungsänderung rechtlich angreifbar sei – das können wir nicht nachvollziehen. Es wird davon ausgegangen, dass man mit der bereits beschlossenen Aufstockung des Vollzugdienstes das Problem in den Griff bekommen kann, allerdings wird dadurch nicht ein Parkplatz mehr geschaffen.
Obwohl auch SPD und WfN für unseren den Antrag stimmten, wurde dieser abgelehnt.
Ihre GRÜNE Fraktion im Gemeinderat
Monika Schroth und Alexander W. Mansel
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