Erfolg für Neulußheim – Endlich Tempo 30 in der Waghäuseler Straße bis zur Rheinstraße
Die Anstrengungen von Verwaltung, Gemeinderat, Bürgerinnen und Bürgern haben sich gelohnt. Am 31.07.2025 wurde der Antrag der Gemeinde auf eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in der Waghäuseler Straße von der unteren Straßenverkehrshörde in Hockenheim genehmigt. Sie gilt von der Ortsmitte bis kurz vor der Einmündung der Lußhardtstraße.
Warum dauerte das so lange, obwohl das Thema den Gemeinderat seit Februar 2019 beschäftigt?
Februar 2019 – Lärmaktionsplanung im Neulußheimer Gemeinderat
Eigentlich hätte alles so einfach und überschaubar sein können: Das dem Gemeinderat im Februar 2019 vorgelegte Lärmschutzgutachten sah eine Reduzierung auf Tempo 30 auf allen vier Hauptstraßen vor. Leider wurde das vorgelegte Gutachten von der Mehrheit des Gemeinderates (FWV und CDU) nicht akzeptiert. Der Gemeinderat lehnte am 26.09.2019 den Beschlussantrag der Verwaltung, auf allen vier Hauptstraßen Tempo 30 einzuführen, ab. Daraufhin wurde das Lärmschutz-Gutachten geändert (!) und in der veränderten Form mit Tempo 30 nur noch in der Altlußheimer und St. Leoner Straße vom Gemeinderat am 07.11.2019 beschlossen. Auf den beiden Straßen wurde dann Tempo 30 eingeführt.
Sommer 2022 – Unterschriftensammlung von Bürgerinnen und Bürgern
Viele Bürgerinnen und Bürger waren mit den Fraktionen von SPD, Grünen und WfN der Meinung, auch für die Hockenheimer und St. Leoner Straße müsste Tempo 30 eingeführt werden. Im Sommer 2022 wurden über 400 Unterschriften für diese Regelung gesammelt und überreicht. Daraufhin beschloss der Gemeinderat in der Sitzung am 20.09.2022 einstimmig, auch für diese Straßen Tempo 30 zu beantragen.
Sommer 2023 – Einführung Tempo 30 auf der Hockenheimer Straße
Die Straßenverkehrsbehörde Hockenheim genehmigte Tempo 30 aus Lärmschutzgründen nur für die Hockenheimer Straße, wo dies im Sommer 2023 umgesetzt wurde.
In der Waghäuseler Straße wurde mangels Daten eine entsprechende Regelung abgelehnt.
Dezember 2024 Einführung Tempo 30 nachts in der Waghäuseler Straße
Leider führten die neu erhobenen Verkehrsdaten nur dazu, dass in der Waghäuseler Straße im Dezember 2024 aus Lärmschutzgründen Tempo 30 nur nachts eingeführt werden konnte.
Oktober 2024 bis April 2025: Bundespolitische Änderung von Straßenverkehrsgesetz bzw. -ordnung, neue Verwaltungsvorschriften zur StVO
Mit den Änderungen von Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung gab die Ampel-Koalition den Kommunen mehr Spielräume für eine klimafreundlichere und nachhaltige Mobilität. Die Anordnung von Tempo-30-Zonen, die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrrad- und Busspuren sowie eine stärkere Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr wurde ermöglicht.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen können jetzt ohne den Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage angeordnet werden, wenn diese dem Klimaschutz, der Gesundheit oder der städtebaulichen Entwicklung dienen; Tempo 30-Zonen können leichter in der Nähe von sozialen Einrichtungen angeordnet werden.
November 2025 – Hinweis unserer Fraktion auf die neue Rechtslage – 31.07.2025 Genehmigung des neuen Antrags
Bereits In der November-Sitzung 2024 wies unsere Fraktion auf die neue Rechtslage hin.
Dem von der Verwaltung aufgrund der neuen Rechtslage gestellten Antrag wurde nun stattgegeben.
Warum setzen wir uns überhaupt für Tempo 30 ein?
Tempo 30 innerorts senkt nicht nur den krankmachenden Verkehrslärm, sondern erhöht die Sicherheit aller am Verkehr teilnehmenden Personen und verringert Unfälle und Unfallfolgen. Eine Verbesserung der Situation für alle!
Warum diese ausführliche Darstellung?
Entscheidungen in der Politik dauern häufig lange und scheinen schwierig. Dabei denkt man, die Lösung liege auf der Hand uns sei doch so einfach.
Jedoch wir leben in einer Demokratie. Interessengruppen und Betroffene können sich äußern und einbringen. Man braucht Mehrheiten in den Gremien. Das dauert. Aber Beharrlichkeit und Ausdauer lohnen sich, wie man sieht.

Alexander Mansel und Monika Schroth
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