Liebe Neulußheimer Bürgerinnen und Bürger,
ein letztes Mal in diesem Jahr wenden wir uns an Sie. Wir hoffen, unsere Berichte hat Ihnen die Arbeit des Gemeinderats nähergebracht und getroffene Entscheidungen nachvollziehbarer gemacht.
Öffentliche Ausschusssitzungen
Wir begrüßen es, dass regelmäßiger öffentliche Ausschuss-Sitzungen von Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss stattfinden und dadurch Vorberatungen transparenter und nachvollziehbarer werden. Dies haben wir seit langem gefordert. Die Besucherinnen und Besucher können so den Entscheidungsprozess verfolgen. Im Gemeinderat werden dann ja meist die bereits getroffenen Entscheidungen (nur noch) dargestellt.
Zusammenarbeit im Gemeinderat
Im vergangenen Jahr wurde im Gemeinderat intensiv diskutiert. Unterschiedliche Meinungen wurden respektiert und Argumente auf der Sachebene ausgetauscht. Das ist sicherlich (auch) der respektvollen Art des neuen Bürgermeisters Kevin Weirether geschuldet und macht die Arbeit deutlich angenehmer. So entstehen interessante, manchmal nicht vorhersehbare Kombinationen bei Abstimmungen.
Wir bedanken uns beim Bürgermeister und den Ratskolleginnen und -kollegen und hoffen, dass auch bei strittigen Themen, die im nächsten Jahr anstehen, gegenseitiger Respekt und Sachlichkeit weiterhin die Oberhand behalten werden.
Immer wieder ein Thema: Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Bebauungsplanes
In fast jeder Sitzung des Wirtschaftsausschusses stehen Bauanträge auf der Tagesordnung, für die Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes gefordert werden, auch in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung.
Obwohl die Entscheidung über Bauanträge vom Bauamt in Hockenheim getroffen werden, wird die Gemeinde Neulußheim aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Die Gründe für die Beantragung von Ausnahmen bzw. Befreiungen sind unterschiedlich.
Einige Bebauungspläne gehen sehr ins Detail, geben teilweise die Art der Fenster (Sprossenfenster) oder die Farbe der Ziegel oder Anzahl, Ausrichtung und Größe von Gauben vor, wie in Neulußheim der Bebauungsplan „Alter Ortskern“. Hier können Bebauungspläne sicher entschlackt werden, dann fallen viele Befreiungsanträge weg.
Dazu kommt, dass Bebauungsplänen die Zeit anzumerken ist, aus der sie stammen. Sie haben daher eine Art „Verfallsdatum“. Die Regelung des Bebauungsplanes „Alter Ortskern“ über die Gauben stammt aus einer Zeit (1990er Jahre), in der Fotovoltaik noch kein Thema war; jetzt wird Fotovoltaik durch die Regelungen behindert
Eigentlich müssten also alle Bebauungspläne in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden, um zeitgemäße Regelungen darzustellen.
Manchmal soll aber einfach größer gebaut werden als planerisch möglich.
Häufig ist es Ansichtssache, wie die Argumente bei der den Entscheidungen gewichtet werden. Allerdings gibt es Vorgaben, die die Grundlagen der Planung darstellen, und diese sollten beachtet werden.
Wenn für ein Gebäude laut Bebauungsplan zwei Geschosse vorgesehen sind, das oberste im Dachgeschoss, dann sollte es nicht sein dürfen, dass das geplante Gebäude drei Geschosse unterhalb eines Daches mit einer Minimal-Neigung von 8 Grad hat und zudem dadurch die Traufhöhe um knapp 70% überschritten wird. Daher haben wir mit der CDU gegen, die Gemeinderatsmehrheit (FWV und WfN) jedoch für die die Befreiungen gestimmt.
Für ein zukunftsfähiges Neulußheim
Nur gemeinsam können wir ein zukunftsfähiges Neulußheim schaffen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Ideen und Anliegen mitteilen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, kommen Sie zu unseren öffentlichen Fraktionssitzungen! Diese finden jeweils am Montag vor den Gemeinderatssitzungen um 20.15 Uhr im Fraktionszimmer im Haus der Feuerwehr statt.
Frohes Fest und einen guten Rutsch ins Jahr 2026
Zum Jahresende wünschen wir Ihnen eine besinnliche Adventszeit. Genießen Sie mit Ihren Lieben die Weihnachtstage.
Schließen Sie das Jahr 2025 gut ab und starten Sie frohen Mutes in ein hoffentlich friedlicheres Jahr 2026.
Ihre GRÜNE Fraktion

