Neue Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuerreform ist ein Thema, das im vergangenen Jahr viele Menschen bewegt hat. In der GR-Sitzung am 07.11.2024 entschied der Gemeinderat über die neuen Grundsteuerhebesätze.
Das aktuell noch bis zum 31.12.2024 gültige Grundsteuermodell ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen das Gleichheitsprinzip – gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Seit 2018 ist klar, dass spätestens zum Ende dieses Jahres Grundsteuern nicht mehr nach dem alten Einheitswertmodell erhoben werden können. Das hat das BVerfG 2018 entschieden.
Wir waren wie alle anderen Fraktionen der Meinung, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet werden sollte. Der Hebesatz wurde einstimmig auf 156 v. H. des Steuermessbetrages festgelegt.
Es gibt keine bundesweit geltenden Vorgaben für die Gestaltung der Steuer. Daher haben sich die Bundesländer für unterschiedliche Modell entschieden. In Baden-Württemberg wird das sogenannte Bodenwertmodell angewandt werden. Dieses wurde übrigens von den kommunalen Landesverbänden (Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag) und vielen (Ober-)BürgermeisterInnen gefordert.
Leider gibt es kein vollständig gerechtes Modell zur Grundsteuerberechnung. Das Bodenwertmodell ist ein einfaches und transparentes Modell, das zudem besonders aufwandsarm ist und damit dem auch hier im Gemeinderat immer wieder geforderten Bürokratieabbau entspricht. Ein vollständig gerechtes Modell zur Grundsteuerberechnung gibt es leider nicht.
Nur der Wert des Bodens wird berücksichtigt. Dieser entwickelt sich meistens nur in eine Richtung und das für fast alle Grundstücke eines Gebietes ähnlich. Für Grundstücke mit Wohnbebauung wird ein Abschlag vorgenommen. Der Wert kann zudem ohne Beteiligung der EigentümerInnen erhoben und erfasst werden. Wer viel Fläche besitzt bzw. nutzt, zahlt mehr Steuern. Wer wenig Fläche nutzt, z. B. in einem Mehrfamilienhaus, zahlt weniger. Der Flächenverbrauch pro Kopf wird besteuert.
Würden die Werte der Immobilien, die sich auf den jeweiligen Grundstücken befinden, mitberücksichtigt, wäre die Wertbestimmung wesentlich aufwendigen. Zudem entwickeln sich Immobilienwerte unterschiedlich, verlieren mit dem Alter an Wert, gewinnen durch Sanierungen an Wert. Daher müsste die Werte häufig neu berechnet werden. Man geht hier von einer Wertbestimmung allen fünf Jahre aus. Die Grundsteuer ist jedoch eine der Höhe nach geringe Steuer – so das Bundesverfassungsgericht im Urteil von 2018. Die meisten Bescheide bleiben im dreistelligen jährlichen Bereich. Für eine solche Steuer alle fünf Jahre den gesamten Immobilienbestand der Bundesrepublik neu zu bewerten, ist ein immenser materieller und bürokratischer Aufwand, der unverhältnismäßig erscheint.
Mit dem nun von der Verwaltung vorgeschlagenen und insgesamt einstimmig vom Gemeinderat gebilligten Hebesatz in Höhe von 156 wird es Veränderungen geben. 52 % der NeulußheimerInnen werden weniger, 41 % mehr zahlen müssen. Auch die erhöhten Grundsteuern bleiben monatlich überwiegend im zweistelligen Euro- Bereich.
Für ein zukunftsfähiges Neulußheim
Nur gemeinsam können wir ein zukunftsfähiges Neulußheim schaffen. Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Ideen und Anliegen mitteilen.
– Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, kommen Sie zu unseren öffentlichen Fraktionssitzungen! Diese finden jeweils am Montag vor den Gemeinderatssitzungen um 20.15 Uhr im Fraktionszimmer im Haus der Feuerwehr statt.
Frohes Fest und einen guten Rutsch
Zum Jahresende wünschen wir Ihnen eine friedliche und besinnliche Zeit. Genießen Sie mit Ihren Lieben die Weihnachtstage.
Schließen Sie das Jahr 2024 gut ab und starten Sie frohen Mutes in ein hoffentlich friedliches Jahr 2025.
Ihre GRÜNE Fraktion
Monika Schroth und Alexander W. Mansel
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