Grundstücks-Vergabe abgewendet/Gemeinderat beschließt nur vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Die Markus-Schule möchte ihre bereits aktuell genutzten Räumlichkeiten (Altes Lehrerwohnhaus, Alte Schule Bau B) durch einen Neubau auf einem Gemeindegrundstück neben dem Schulhaus Bau B erneut erweitern.
Die Vergabe des Grundstücks sollte am Donnerstag, den 21.07.2022, in der Gemeinderatssitzung stattfinden, nur neun Tage, nachdem das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht worden war. Die gesamten Unterlagen zu dem Tageordnungspunkt können Im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Dies verletzte eine unserer unbedingten Forderungen: Entscheidungen nur nach vorheriger Öffentlichkeitsbeteiligung. Und das ganz unabhängig davon, ob man für oder gegen den Neubau ist. Hierbei ging es ebenfalls nicht darum, ob man für oder gegen die Schule ist.
Markus-Schule als Standortvorteil?
Von den Befürwortern des Neubaus (CDU und FWV) wird als einziges sachliches Argument für den Neubau angebracht, der Neubau sei zur Erfüllung der Raumbedürfnisse der Schule nötig. Ohne den Neubau bestünde die Gefahr, das die Schule Neulußheim verließe. Die Schule sei ein Standortvorteil für Neulußheim. Dabei wird nicht begründet, aus was sich der Standortvorteil ergeben sollte.
Gegen den Neubau spricht, dass bereits bestehende Probleme des Schulstandorts sich durch den Erweiterungsbau verstärken würden, dass sie für die Anwohnenden – und ganz Neulußheim – unerträglich würden und eines der wenigen Gemeindegrundstücke einer öffentlichen Nutzung (z. B. beim Weihnachtsmarkt) entzogen würde.
Markus-Schule will wachsen
Fakt ist, dass die Schülerinnen- und Schülerzahl der Markus-Schule sich in den nächsten drei Schuljahren durch Vergrößerung der Klassen von momentan 142 auf 170 Kinder erhöht. Durch den geplanten Neubau wäre dann sogar eine Dreizügigkeit mit 12 Klassen und bis zu 264 Kindern möglich. Dies für eine Schule ohne eigenen Schulhof und eigene Parkplätze.
Elterntaxis bringen Probleme
Da der größte Teil der Kinder (116 von 142, Schulajahr 2021/2022) nicht aus Neulußheim kommt, ist die Verkehrsproblematik bereits jetzt ein heiß diskutiertes Thema. Zweimal am Tag ist die Situation in der Jahnstraße und der St. Leoner Straße durch den Hol- und Bringverkehr mit Pkw unübersichtlich und gefährlich. Da die Eltern die Kinder in die Schule in der Ortsmitte bringen müssen, betrifft die erhöhte Verkehrsfrequenz alle Neulußheimer Bürgerinnen und Bürger.
Aussagen der Markus-Schule für uns nicht glaubhaft
Eine geplante Dreizügigkeit wird von der Schule bestritten; allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Aussagen, dass jede der Raumforderungen in der Vergangenheit die letzte sei – was dann aber nie so eintraf. Letztmalig war dies so im Dezember 2020, als die Markus-Schule zu den gemieteten über 600 qm im Alten Schulhaus B noch die 200 qm Kellerräume erhielt. Daher können wir diesen Aussagen nicht vertrauen.
Probleme verstärken sich
Bereits jetzt ist der Standort für die Markus-Schule mit der aktuellen Kinderzahl also nicht (mehr) geeignet. Der geplante Zuwachs verstärkt die Platz-Probleme, der Neubau verstärkt diese noch weiter, da momentan genutzte Außenflächen wegfallen.
Daher schlagen wir vor, dass die Schule an einen geeigneteren Alternativ-Standort – z. B. neben dem Haus der Feuerwehr – umzieht. Die Markusschule könnte sich nach eigenen Aussagen einen solchen Standortwechsel sowie den damit verbundenen Kauf eines neuen Grundstückes nach eigenen Angaben durchaus leisten. Es gibt und gäbe keinen Anlass, die Nutzungsrechte eines gemeindeeigenes Grundstücks gegen Erbpacht zu erwerben.
Platz wird der öffentlichen Nutzung entzogen
Wir sind aus den genannten Gründen und weil wir der Meinung sind, das Grundstück muss weiter für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stellen, gegen eine Vergabe des Grundstücks an die Markus-Schule.
Zumindest Abschwächung des Beschlusses erreicht
Wir intervenierten in der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2022, gegen den vorgeschlagenen Beschluss in der Beschlussvorlage was faktisch bedeutet hätte, dass dem Trägerverein das benötigte Grundstück in Erbpacht überlassen geworden wäre und ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht worden wäre. Nach weiterer Diskussion wurde folgender Beschluss mit der Stimmenmehrheit von FWV und CDU gefasst:
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die weitere Entscheidung vorzubereiten.“
Unsere ausführliche Stellungnahme aus der Gemeinderatssitzung können Sie hier lesen.
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