In der Gemeinderatssitzung am 02.10.2025 wurden u.a. Beschlüsse zur Ganztagsbetreuung an der Lußhardschule, zur Einführung eines einfachen Mietspiegels und zur Einführung von LoRaWAN gefasst – mit unterschiedlichen Mehrheiten.
Ganztagsbetreuung an der Lußhardtschule
Das am 2. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „Ganztagesförderungsgesetz“ gibt jedem Kind in Deutschland, das ab dem Schuljahr 2026/2027 in die Grundschule kommt, einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden täglich. Wie diese Betreuung aussieht – ob Ganztagesschule an drei, vier oder fünf Tagen oder Schule mit nachmittäglicher Betreuung – bleibt den Schulträgern (den Kommunen) in Abstimmung mit den staatlichen Schulämtern überlassen. Wichtig ist bei der Entscheidung die Beteiligung aller Betroffenen. Neulußheim hat dazu mit einer Elternumfrage einen wichtigen Schritt unternommen. Rund 37 % der Familien mit Kindern bis zehn Jahren haben geantwortet – ein gutes Drittel, das uns wertvolle Einblicke gibt. Zugleich sollten wir überlegen, wie wir künftig noch mehr Eltern beteiligen können. Das Ergebnis war eindeutig: 57 % der Teilnehmenden sind für die Beibehaltung der aktuellen Situation, Halbtagesgrundschule und danach Betreuung in Kernzeit und Hort. Dies kann Neulußheim für alle Kinder anbieten, die dies brauchen. Leider fand unser Antrag, nach Bedarf, spätestens nach vier Jahren, erneut abzufragen, ob sich die Bedürfnisse geändert haben, keine Mehrheit. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, die Halbtagesgrund- schule mit anschließender Betreuungsmöglichkeit beizubehalten.
Anerkennung der vom Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis erstellten Mietübersicht 2024 als einfacher Mietspiegel
Bisher gibt es für Neulußheim keinen Mietspiegel. Ein Mietspiegel kann durchaus Orientierung geben über Miethöhen, eine Einschätzung von Mieten für MieterInnen und VermieterInnen erlauben. Mithilfe eines Mietrechners können Miethöhen überschlägig berechnet werden. Die dazu gesammelten Daten sollten auch eine statistische Relevanz haben. Dann können Mietspiegel aufgrund von umfangreich zugrunde liegendem Datenmaterial eine verlässliche Abbildung der örtlichen Vergleichsmiete bieten. Das ist bei dem vorliegenden Datenmaterial aber nicht der Fall. Aus zehn sehr unterschiedlichen Gemeinden konnten von 808 an den Gutachterausschuss eingesandten Fragebögen 619 Fragebögen ausgewertet werden. Diese betrafen Neuvermietungen oder Änderungen in Miethöhen bestehender Mietverhältnisse aus einem Zeitraum von sechs Jahren, vom 01.10.2028 bis zum 30.09.2024. Dies entspricht 1,01 % der insgesamt bestehenden Mietverhältnisse in den zehn Gemeinden mit nicht vergleichbaren Mieten. Die Auswertung der Fragebögen kann nur eine Orientierung bieten, mehr nicht. Daher lehnten wir die Anerkennung der Datensammlung als Mietspiegel ab. Mit den Stimmen von uns, der CDU- und der WfN-Fraktion wurde der Antrag abgelehnt.
Errichtung eines LoRaWAN Funknetzes und Anschaffung von Funkwasserzählern
LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) ist ein energieeffizientes Funknetzwerkprotokoll der EnBW, das kleine Datenmengen über große Entfernungen mit hoher Batterielaufzeit überträgt. Mit diesem Netzwerk können Wärmezähler, Wasserzähler, Stromzähler und viele weitere Werte digital erfasst und dann bearbeitet werden. In Neulußheim soll als Erstes der Wasserverbrauch der Privathaushalte nach dem Einbau entsprechender Zähler digital von der Verwaltung erfasst werden können. Der Einbau soll beim turnusmäßigen sechsjährigen Austausch der Wasserzähler nach und nach stattfinden. Die Verwaltung hat arbeitserleichternd direkt Zugriff auf die aktuellen Daten zur Abrechnung. Dies ist der sinnvolle Einstieg in die digitalisierte Verarbeitung aller Verbrauchswerte. Wir stimmten wie der gesamte Gemeinderat der Einführung des Funknetzes zu. Ergänzend baten wir, alle betreffenden Haushalte über die Maßnahme ausreichend zu informieren.

Alexander W. Mansel und Monika Schroth Foto: Daniela Schleicher
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