Standortuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für potentielle Gewerbeflächenzuweisungen
Noch immer nicht geklärt ist, ob und wo ein neues Gewerbegebiet weiterentwickelt werden soll. Nun sollen drei Gebiete untersucht werden – am Friedhof, bei der NOBA und gegenüber des Hundeplatzes.
Wir begrüßen es, dass durch Standortuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Fakten vorgelegt werden sollen, die als Grundlage für eine Entscheidung bezüglich weiterer Gewerbeflächen
dienen können. Wir sind der Meinung, dass solche Untersuchungen nur sinnvoll sind, wenn gesichert ist, dass die vorgesehenen Flächen als Gewerbeflächen überhaupt zu nutzen sind. Weiter wichtig ist uns, dass eine Nutzung in absehbarer Zeit möglich sein muss – ein Gewerbegebiet, das erst in zehn Jahren nutzbar ist, löst die aktuellen Platzprobleme der bereits jetzt interessierten (Neulußheimer) Firmen nicht. Für das Gewerbegebiet am Friedhof gehen wir davon aus, dass dieses nicht der Fall sein wird. Es müssen Ver- bzw. Entsorgungsleitungen, insbesondere für Abwasser, unter der bestehenden Bahnlinie durchgeführt werden. Immer noch haben wir keine Aussage darüber, ob die Deutsche Bahn damit einverstanden wäre, welche Bedingungen sie hätte und vor allem, von welchem Zeitrahmen wir ausgehen können bzw. müssen. Bevor dies nicht geklärt ist und eine belastbare Aussage der Bahn vorliegt, halten wir eine weitere Untersuchung dieses Standortes ökonomisch nicht für sinnvoll.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.11.2023 neben anderem beschlossen, das Ingenieurbüro Schulz mit der weiteren Erschließungsplanung und der Abstimmung mit der Deutschen Bahn zu betrauen, einschließlich der möglichen Vorbereitung einer Kreuzungsvereinbarung. Von der Umsetzung dieses Beschlusses haben wir seit der Beschlussfassung nichts mehr gehört. Laut Beschlussvorlage sollte das Ingenieurbüro WSW mit den Untersuchungen betraut werden. Dieses Büro hat bereits einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Friedhof entworfen; das dabei vorgelegte Umweltgutachten war mit vielen Fehlern behaftet, sodass wir dem Auftrag an dieses Büro nicht zustimmen konnten.
Zudem bemängelten wir das das für uns unzureichend spezifizierte bzw. inhaltlich nicht ausreichende Angebot der Firma WSW bezüglich der Einbeziehung des Gemeinderats. Besonders wichtig ist uns, dass die Bürger und Bürgerinnen Neulußheims bei diesem Thema unbedingt informiert und einbezogen werden. Vor einer Entscheidung sollte zu diesem Thema eine Bürgerversammlung durchgeführt werden, bei der die Anwesenden nicht nur über das Thema informiert werden, sondern auch Fragen stellen und ihre Meinung äußern können.
Eine große Mehrheit des Gemeinderats entschied sich für die Untersuchung aller drei in Frage kommenden Gebiete und die Auftragsvergabe an die Firma WSW.
Nutzungsbedingen Rolf-Heidemann-Halle und Wartesaal Alter Bahnhof
Die Nutzungsbedingungen für die Rolf-Heidemann-Halle und den Wartesaal im Erdgeschoss des Alten Bahnhofs werden zu definieren und schriftlich festgelegt, auch die Entgelte.
Die Rolf-Heidemann-Halle kann künftig von Vereinen und sonstigen Organisationen angemietet werden, zu deutlich reduzierten Preisen für Neulußheimer und Lußheimer Vereine. Unser Vorschlag, den Vereinen die Halle für eine Veranstaltung kostenfrei zu überlassen, wurde leider nicht angenommen. Immerhin wird für die erste Veranstaltung im Jahr das Entgelt um 50 % reduziert.
Den Wartesaal im Alten Bahnhof können in Zukunft Firmen, Vereine und Parteien anmieten, der Wartesaal kann bei Trauungen angemietet werden. Leider kann z. B. der Grünbereich hinter dem Bahnhof nicht mitbenutzt werden und die Nutzungszeit ist bis 22 Uhr begrenzt, für uns zu früh, um vor Ende einer Abendveranstaltung noch aufräumen zu können. Eine Verlängerung bis 23 Uhr wäre unserer Meinung nach sinnvoll.
Trotz unserer Bedenken stimmten wir -wie der gesamte Gemeinderat- den Nutzungsbedingen zu.
GRÜNE-Fraktion
Monika Schroth und Alexander W. Mansel
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