Unser Beitrag aus den Lußheimer Nachrichten vom 3.4.2025

Baurecht in Neulußheim – zu wenige oder zu viele Regelungen?

In der letzten – öffentlichen – Sitzung des Wirtschaftsausschusses am letzten Mittwoch standen fünf Bauanträge bzw. Bauvoranfragen auf der Tagesordnung des Ausschusses – ein weiterer war kurzfristig abgesetzt worden.

In der letzten Zeit stehen auffällig viele Bauanträge auf der Tagesordnung. Häufig stellt es sich dann heraus, dass nicht vor einer Baumaßnahme eine Genehmigung beantragt wird, sondern erst nach der Durchführung – dank Besichtigung bzw. Google Maps ist das oft leicht nachzuprüfen.

Was ist der Grund dafür, wie gehen wir damit um und vor allem, wie wollen wir in Zukunft damit umgehen?

Baurechtliche Vorschriften

Das Baurecht ist ein deutlich normiertes, von Rechtsvorschriften auf verschiedenen Ebenen geprägtes (Rechts-)Gebiet.

Auf Bundesebene gibt es das Baugesetzbuch /BauGB), auf Landesebene pro Bundesland eine Landesbauordnung (LBO). Auf der örtlichen Ebene gibt es Bebauungspläne für bestimmte Gebiete und vorhabenbezogene Bebauungspläne für Einzelvorhaben, wenn die Bebauung einzelner Grundstücke nicht von den Vorschriften der Bebauungspläne gedeckt ist.

Bebauungspläne werden erlassen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Sie legen fest, wie Grundstücke genutzt werden dürfen und welche Bauvorhaben in einem Gebiet umgesetzt werden können. Bebauungspläne als gemeindliche Satzungen bleiben nach dem Erlass geltendes Recht, egal, wann sie erlassen wurden.
Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften ist das Bauamt in Hockenheim. Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Bebauungsplanes, müssen Befreiungen beantragt werden. Dies wird vom Bauamt bewilligt, es muss dazu aber das Einvernehmen des Gemeinderates erteilt werden.

In den Bebauungsplänen werden die Grundlagen der Bebauung festgelegt. Es kann sich um Wohngebiete oder Gewerbe- bzw. Industriegebiete handeln. Mit der Grundflächenzahl wird festgelegt, welcher Flächenanteil des Grundstücks bebaut werden kann – typisch für Wohngebiete ist 0,4 (40 % Bebauung erlaubt), für Industriegebiete bis zu 0,8 (bis zu 80 % Bebauung). Es werden Baufenster festgelegt, innerhalb deren Grenzen gebaut werden darf. Auch werden die maximale Höhe der Gebäude, die Traufhöhe, die Anzahl der Vollgeschosse festgelegt. Es können die Dachformen und -neigungen festgelegt werden, festgelegt werden, aber auch die Gestaltung der Nebenanlagen, der Materialien der Fassaden, Farbe der Dachziegel oder auch Einzelheiten zu Gauben (Größe, Dachneigung, Verhältnis zur Dachbreite).

Aktueller Stand in Neulußheim

Auf der Homepage der Gemeinde sind allein 16 unterschiedliche Bebauungspläne einzusehen – und es ist davon auszugehen, dass dies nicht alle gültigen Bebauungspläne sind. Für jeden Bebauungsplan, also das jeweils beplante Gebiet, gelten unterschiedliche Regelungen. Die verschiedenen Bebauungspläne sind unterschiedlich alt. Das Alter ist dem Inhalt teilweise deutlich anzumerken. So stammt z. B. der Bebauungsplan 14. Gewann aus dem Jahr 1994. Das Alter beeinflusst den Inhalt durchaus – so ist in diesem Gebiet z. B. nur gestattet, Solaranlagen auf einem Drittel der Dachflächen anzubringen.

Was tun?

Es scheint sinnvoll, zukünftig in gewissen Abständen die Bebauungspläne zeitgemäß zu überarbeiten und sie zu entschlacken. Sie müssten einerseits von überflüssig erscheinenden Regelungen befreit werden, andererseits an aktuelle ökologische Gegebenheiten angepasst werden. Dann müssen deutlich weniger Befreiungsanträge für Bauvorhaben gestellt werden, die Arbeit von Bauamt und Gemeinderat würde verringert.

Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema?

Haben Sie Anregungen oder Anmerkungen zu diesem oder anderen gemeinderatsrelevanten Themen?

Diskutieren Sie mit uns gerne bei der nächsten öffentlichen Fraktionssitzung am nächsten Montag, den 07.04.2025, um 20.15 Uhr im Fraktionszimmer im Haus der Feuerwehr.

Ihre Grüne Gemeinderatsfraktion
Monika Schroth und Alexander W. Mansel

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