Informationen zur Gemeinderatssitzung am 7.11.2019
Zu zwei wichtigen Tagesordnungspunkten der letzten Gemeinderatssitzung wollen wir unsere Meinung darstellen.
Lärmaktionsplanung der Gemeinde
Lärm ist gesundheitsschädlich! Lärm ist eines der drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit. Viele Menschen klagen über zu hohe Lärmeinwirkungen in ihrem Wohnumfeld. Sie fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Es ist bewiesen, dass Lärm krank macht. Die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor zukünftiger Verlärmung zu schützen, sind daher wichtige Ziele in Politik und Verwaltung.
Ein Mittel hierzu ist die Lärmaktionsplanung – eine Lärmkartierung und Planung für die Senkung der bei den Menschen ankommenden Lärmbelastung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle 5 Jahre aktualisiert werden. Neulußheim hat deswegen bei einem Ingenieurbüro in Karlsruhe ein Gutachten zur Lärmaktionsplanung in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse wurden den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von der Gemeinde im Rathaus ausgelegt und dann im Ausschuss vorbesprochen. Nicht-Gemeinderätinnen und –räte dürften vermutlich von der Öffentlichkeitsbeteiligung wenig mitbekommen haben – die Auslage des Gutachtens war die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung. Unsere damals noch 2-Personen-Fraktion hatte sich dafür eingesetzt, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, die dem Inhalt des Wortes entspricht, also z. B. ein Infoveranstaltung, fand im damaligen GR keine Mehrheit.
Das Hauptergebnis der Lärmaktionsplanung war ein Überschreiten der sog. Lärmauslösewerte in drei der vier Hauptachsen Neulußheims.
Die Haupthandlungsempfehlung des Gutachtens vom Februar 2019 an die Gemeinde war, in allen 4 Hauptachsen Tempo 30 einzuführen – auf drei der Hauptachsen, in der Hockenheimer Straße, der Altlußheimer Straße und der St. Leoner Straße wegen des Überschreitens der Lärmauslösewerte, auf der Waghäuseler Straße zur Vermeidung von dem dadurch entstehenden Ausweichverkehr.
Tempo 30 überall in Neulußheim, aus Lärmschutzgründen, aber mit deutlicher Erhöhung der Sicherheit, stand also kurz vor der Einführung.
Trotz dieser deutlichen Empfehlungen wurde für uns nicht nachvollziehbar das Thema Tempo 30 in den Hauptachsen auf die Tagesordnung der vorletzten Gemeinderatssitzung genommen. Die Mehrheit des Gemeinderats, die FWV-; WfN- und CDU Fraktionen sprachen sich gegen die Einführung von Tempo 30 auf zwei der drei Hauptachsen aus. Tempo 30 soll nur als Teillösung für die Altlußheimer und St. Leoner Straße eingeführt werden.
Es lag nun eine Lärmaktionsplanung vor, die Tempo 30 auf allen Hauptachsen vorschreibt, und ein Beschluss des Gemeinderats, Tempo 30 nur auf 2 Hauptstraßen einzuführen.
Die Lärmaktionsplanung, die nun in der letzten Gemeinderatssitzung verabschiedet werden sollte, war allerdings nicht mehr die vom Februar 2019. Auf S. 17 fehlten zwei Abschnitte, mit dem Titel Bereich 4: Waghäuseler Straße. Diese Abschnitte sahen wg. zu erwartendem Ausweichverkehr in den anderen Hauptachsen die Einführung von Tempo 30 in der Wagjhäuseler Straße vor. Den Mitgliedern des Gemeinderats wurde diese Änderung im Gutachten, dass weiterhin „Lärmaktionsplanung, Stand Februar 2019“ hieß, nicht mitgeteilt. Auf Drängen unserer Fraktion wurde zumindest dies nach der letzten Ausschuss-Sitzung geändert.
Für die neue Lärmaktionsplanung gab es keine Öffentlichkeitsbeteiligung und keine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange.
Wir sind der Meinung, dass eine Lärmaktionsplanung bzw. ein Gutachten nicht einfach so geändert werden kann. Unserer Meinung nach musste die ursprüngliche Lärmaktionsaktionsplanung vom Februar 2019 so umgesetzt werden, wie das Gutachten das vorsah. Deshalb beantragten wir in der Sitzung die Lärmaktionsplanung in der Fassung Februar 2019 zu verabschieden. Leider stimmten unserem Antrag nur wir selbst und die SPD zu.
Der geänderten Fassung vom Oktober 2019, die immer noch die erhöhten Werte in der Altlußheimer Straße, St. Leoner Straße und Hockenheimer Straße feststellt, stimmte dann der gesamte Gemeinderat zu.
Umbau des Feuerwehrhauses
Vor den Kommunalwahlen wurden sinnvollerweise alle Fraktionen in das Haus der Feuerwehr eingeladen und hatten so die Gelegenheit, sich ein Bild über den Zustand unserer Feuerwehr und deren Gebäude und Ausrüstung zu machen. Es gibt keine getrennten Duschen für Männer und Frauen und eine Schwarz-Weiß-Trennung der Kleidung. Möglicherweise gesundheitsgefährdend ist die Aufbewahrung der gesamten Kleidung in engen Spinden, kontaminierte Einsatzkleidung (schwarz) direkt neben persönlicher Bekleidung (weiß).
Der gesamte Gemeinderat beschloss auf einen Antrag der FWV-Fraktion hin, dass der Umbau des Feuerwehrhauses durch einen Architekten unter Einbeziehung der Feuerwehr geplant wird.
Bis eine bauliche Lösung zu einer Änderung führt, werden Jahre vergehen. Um möglichst bald eine Änderung der fehlenden Schwarz-Weiß-Trennung auf den Weg zu bringen, werden wir einen Antrag stellen, wie dies übergangsweise verbessert werden kann – unter der Einbeziehung der Feuerwehr.
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