Nach der dreimonatigen Corona-Zwangspause traf sich der Gemeinderat am 28. Mai wieder. Wir freuen uns, dass viele Interessierte anwesend waren.
Neugestaltung der Carl-Benz-Straße
Als nächste Straße in Neulußheim wird die Carl-Benz-Straße neu gestaltet. Mit großer Mehrheit entschied sich der Gemeinderat für einen Pflasterbelage und einen Bürgersteig auf der östlichen Seite. Es wird abwechselnd auf der westlichen und östlichen Seite der Straße Parkstreifen mit Bäumen geben. An die Sicherheit der Schwächeren im Verkehr ist gedacht. Die Bäume sind gut für das Wohnklima und lockern das Straßenbild auf. Somit ist die Lösung ist in unserem Sinn.
Einziger Wehrmutstropfen war die fehlende Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner der Straße. Es war uns nicht gelungen, vor der Entscheidung eine Bürgerbeteiligung zu erreichen.
Patenschaften für Baumscheiben
– was in anderen Kommunen bereits funktioniert, ist in Neulußheim offensichtlich nicht erwünscht
Vorgeschichte: Am 9.12.2019 hatte unsere Fraktion beantragt, den Punkt „Baumpatenschaften“ auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu nehmen. Nach nichtöffentlichen Vorberatungen im Februar im Wirtschafts- und im Mai im Verwaltungsausschuss wurde das Thema nun mehr als fünf Monate später endlich öffentlich beraten.
Was beantragten wir?
Die meisten Baumscheiben in Neulußheim sind in einem jämmerlichen Zustand. Nur eine ganz geringe Anzahl von Baumscheiben sind, dank des Engagements einzelner, in einem ansehnlichen Zustand. Auch der Verein „Wir für Neulußheim“ hat einzelne Baumscheiben in den Hauptachsen bepflanzt.
Wir schlugen vor, Baumscheibenpatenschaften durch eine klare und trotzdem unbürokratische Regelung populärer zu machen und für alle zu ermöglichen. Personen, die Interesse an der freiwilligen Pflege einer beliebigen Baumscheibe haben, melden sich bei der Verwaltung. Dort würde die entsprechende Baumscheibe der Person zugeordnet. Durch das Auflisten sind die Personen während ihrer freiwilligen ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert (*UKBW, Erläuterung siehe unten). Alles, was zu beachten ist, würde ein einfaches Merkblatt beinhalten (siehe auch die Stellungnahme unseres Orndungsamtes und unseres Bauhofes im Beschlussantrag). Ein ausgehändigtes Einstecktäfelchen würde anzeigen, dass sich jemand freiwillig um die Baumscheibe kümmert – für den Bauhof ein Zeichen, dass solche eine Baumscheibe z. B. nicht mehr gemäht werden muss bzw. soll. Wässern und Pflegen der Bäume wäre weiterhin durch den Bauhof erfolgt. Insgesamt ein minimaler organisatorischer und unbürokratischer Aufwand.
Neulußheim hätte ein bisschen hübscher und grüner werden können.
Was jedoch geschah:
Aus für uns rätselhaften Gründen missverstand die Verwaltung unseren Antrag und interpretierte ihn in einen „Baumgieß-Antrag“ um. Sie stellte einen eigenen Antrag, die bisherige unverbindliche Regelung beizubehalten. Alternativ sollten Haushalte in unmittelbarer Nähe von Baumscheiben ein Schreiben erhalten, ob sie nicht – verkürzt dargestellt -, um die Gemeinde zu entlasten, das Wässern eines Baumes übernehmen möchten. Es bestünde auch nach Rücksprache mit dem Bauhof die Möglichkeit, etwas auf der Baumscheibe anzupflanzen.
Eine unverbindliche Regelung zur Pflege von Baumscheiben ist uns nicht bekannt. Ihnen etwa? Zudem ging es uns nicht darum, dass Wässern der Bäume einfach auf die Anwohnenden zu übertragen. Wir wollten durch eine transparente einfache Lösung ehrenamtliches Engagement zur Verschönerung der Baumscheiben und damit des Ortsbildes fördern. Leider sahen dies außer uns nur ein Gemeinderat von SPD und CDU genauso. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte für den Vorschlag der Verwaltung.
Was Sie trotzdem tun können
Falls Sie dennoch eine Baumscheibe pflegen möchten: Erkundigen Sie sich auf der Gemeindeverwaltung nach dieser unverbindlichen Regelung und verschönern Sie trotzdem das Erscheinungsbild Neulußheims!
Zuschuss Garagen Fischerverein
Der Verein „ASV Frühauf e. V.“ beantragte einen Bauzuschuss für den Neubau einer Doppelgarage mit Satteldach. Die alte Doppelgarage am Gelände des Eichelgartensees ist in die Jahre gekommen und muss nun durch eine neue ersetzt werden. Der Verein beantrage einen Baukostenzuschuss über 20 % der Gesamtkosten was einem Betrag von 8980 € entspricht.
Zwar kam uns die Kalkulation mit 400 Arbeitsstunde an Eigenleistung etwas hoch vor, da der Antrag jedoch den Anforderungen der Förderrichtlinie für Vereine der Gemeinde Neulußheim entspricht, stimmten wir folgerichtig für den Zuschuss.
Wir wünschen dem Fischerverein gutes Gelingen für ihr Vorhaben!
Erbpachtrecht Fischerverein
Auch der darauffolgende Tageordnungspunkt beschäftigte sich mit dem Fischerverein. Der Verein hat einen Pachtvertrag für den Eichelgartensee. Für das vom Verein genutzte Gelände gibt es aber keinen Vertrag, obwohl der Verein auf dem Gelände sein Vereinsheim hatte und hat. Es verwunderte uns etwas, dass der Verein zweimal auf Gelände baute, auf dem er -streng genommen- kein Recht zum Bauen hatte.
Dass nun nachträglich die Rechtslage geklärt wird, finden wir sinnvoll, richtig und überfällig. Der Abschluss eines Erbpachtvertrages über 40 Jahre findet unsere Zustimmung. Allerdings ist ein Erbpachtvertrag etwas anderes als ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag. Die Erbpacht- oder Erbbauberechtigte Person oder Rechtsperson hat deutlich mehr Rechte, sie hat eine eigentümerähnliche Stellung. Der Vertrag kann während der Laufzeit nicht gekündigt werden, das Grundstück kann vom Erbbauberechtigten genutzt werden wie von einem Eigentümer, z. B. ohne dessen Zustimmung bebaut werden.
Aufgrund dieser Rechtslage schien es uns angebracht, vorzuschlagen, einen zumindest geringen Erbpachtzins zu erheben. Wir schlugen einen sehr geringen Betrag von 100 € im Jahr vor, schließlich verzichtet die Gemeinde auf Rechte, dies sollte dem Verein der Erbpachtzins wert sein. Auch beim Erbpachtvertrag mit der Olympia hatten wir beantragt, einen Erbpachtzins zu erheben. Auch damals forderten wir dies erfolglos. Die jährliche Pachtzahlung hätte auch den Vorteil, dass im Jahr 2059 hoffentlich jemand beim Bezahlen oder beim Empfangen des Betrages erinnert wird, dass der Pachtvertrag erneut verlängert werden muss.
Auf unsere Anfrage bestätigte der Bürgermeister, dass die Kosten des Vertrags und die Kosten der Eintragung ins Grundbuch der Verein als Begünstigter trägt.
Der Antrag fand mit unserer Zustimmung eine breite Mehrheit.
Kreditaufnahme in der Höhe von 2 Mio. €
Nach der Entscheidung zum Bau der neuen Sport- und Kulturhalle war klar, dass eine Darlehensaufnahme in Millionenhöhe ansteht. Nun sollen zwei Millionen Euro aufgenommen werden.
In der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt war unter „Finanzielle Auswirkungen“ keine Eintragung zu finden. Wie wir alle wissen, entspricht das nicht der Realität. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden und kostet Zinsen; je länger die Laufzeit, desto höher sind die Gesamtkosten des Kredits. Da die Zinsen im Moment allerdings extrem niedrig, deutlich unter 1 %, liegen, ist dieser Unterschied nicht gravierend.
Aus der Vorlage der Verwaltung ging lediglich hervor, dass die aktuellen Zinssätze für einen Kommunal-Ratenkredit über eine Laufzeit von 20 Jahren bei einer Zinsfestschreibung zwischen 0,30 und 0,65 % liegen. Zudem die Empfehlung, eine Laufzeit von unter 20 Jahren nicht zu wählen, da dadurch ein Schiefstand zwischen den zu erwirtschaftenden Abschreibungen und der Kredittilgung entstehe.
Erst auf detaillierten Nachfragen unsererseits begann eine Diskussion darüber, wie lange die Laufzeit bzw. die Zinsbindung sein sollte.
Wie bereits früher von uns geäußert: wir sollten bei Kreditaufnahmen keine Entscheidungen treffen, die unsere Nachfolgegenerationen unverhältnismäßig belasten. Daher sind wir bei Darlehensaufnahme für eine überschaubare Laufzeit. Uns ist durchaus bewusst, dass bei einer Laufzeit von unter 20 Jahren ein Ungleichgewicht von Tilgung des Kredits und Erwirtschaftung der Abschreibungen der Investition entsteht und die Gemeinde sich damit unnötig ihren Spielraum einengen würde. Allerdings verringern wir der nächsten Generation durch die Tilgungszahlungen für Investitionen, die dann bereits Dekaden zuvor getätigt wurden, deren Spielraum.
Zudem gilt: Ein Beschlussantrag bzw. ein Beschluss des Gemeinderats muss ohne weitere Erklärung nachvollziehbar sein. Im Beschlussantrag ist keine Laufzeit vermerkt, der Antrag war also unvollständig. Zudem sah er keine Vorgaben für die Dauer der Zinsbindung vor.
Nach der Diskussion fand der Beschlussantrag der Verwaltung eine Mehrheit, jedoch mit den in der Sitzung definierten Eckdaten von 30 Jahren Laufzeit bei 20 Jahren Zinsbindung.
Ihre grüne Fraktion im Gemeinderat
Monika Schroth, Alexander W. Mansel, Margot Röhheuser, Dr. Markus Hartmann
* Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist sozusagen die „Berufsgenossenschaft“ für Beschäftigte der kommunalen und staatlichen Einrichtungen, für alle Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten, Gemeinderatsmitglieder, Elternbeiräte […] und eben auch für Ehrenamtliche. Ehrenamtliche sind somit während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unfallversichert, ohne selbst dafür einen Beitrag bezahlen zu müssen. Im Fall einer Tätigkeit wie z. B. einer Baumscheibenpatenschaft ist eine Mindestanforderung, dass man hier die ehrenamtliche Person in eine Liste o. ä. einträgt (!).
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