Sehr geehrter Herr Hoffmann,
hiermit stellen wir folgenden Antrag zur Behandlung im Gemeinderat:
Die Themen der Sitzungen der Zweckverbände werden im Gemeinderat beraten, um dem Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, den Vertreterinnen und Vertretern Weisungen zu erteilen.
Begründung:
Das GKZ (Gesetz für die kommunale Zusammenarbeit) sieht die Möglichkeit vor, dass die Gemeinde als Verbandsmitglied ein Weisungsrecht ausübt. § 13 Abs. 5 GKZ lautet: „Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen.“ Dies ist in Neulußheim jedoch nicht möglich, da bisher die Themen der Zweckverbandssitzungen nicht auf der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen standen. Der Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde ist für diese Weisungen zuständig. Mit dem beantragten Verfahren soll die Gelegenheit hierzu gegeben werden.
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