Waghäuseler Straße Richtung Zentrum 07-2023

Waghäuseler Straße Richtung Zentrum 07-2023

Anmerkungen zu der Gemeinderatssitzung am 20.07.2023

Neuer Beschluss des Gemeinderats zur Einführung von Tempo 30 in der Waghäuseler Straße – eine unendliche Geschichte?

Nachdem nun endlich auf der Hockenheimer Straße Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt wurde (die Schilder wurden bereits Mitte Juli angebracht), wurde von der Stadtverwaltung Hockenheim die Einführung von Tempo 30 in der Waghäuseler Straße mangels Daten aus abgelehnt.

Hockenheimer Straße Tempo-30-Schild Richtung Hockenheim 07-2023

Hockenheimer Straße Tempo-30-Schild Richtung Hockenheim

Leider war die Gemeinderatsmehrheit 2019 nicht den Empfehlungen der Lärmaktionsplanung gefolgt, in allen vier Hauptstraßen Tempo 30 einzuführen. Die Mehrheit aus FWV, CDU und dem Bürgermeister hielt es für ausreichend, nur in der Altlußheimer und St. Leoner Straße Tempo 30 einzuführen. Erst drei Jahre später, im September 2022, wurde – auch aufgrund der 400 gesammelten Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die diese Forderung unterstützten – in der Hockenheimer und Waghäuseler Straße dies beschlossen.

Nun müssen Verkehrszählungen und Lärmberechnungen für die Waghäuseler Straße nachgeholt werden, die unverständlicherweise in der Original-Lärmaktionsplanung -so die Rückmeldung aus Hockenheim- nicht ausreichten.

Dadurch entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 10.000 € – für uns gut angelegtes Geld, um die Sicherheit der nicht motorisierten am Verkehr teilnehmenden Personen zu erhöhen und die Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohnenden zu reduzieren.

Für uns unverständlich stimmten nur zwei Drittel der Gemeinderatsmitglieder für diese Lösung.

Waghäuseler Straße Richtung Zentrum 07-2023

Waghäuseler Straße Richtung Zentrum

Parkplatz Außengelände Sportplatz – notwendig, aber mit dieser Planung?

Ein Parkplatz am Sportplatz ist für uns wichtig – nicht nur für den SON, sondern auch für Anwohnende, die durch die angespannten Parksituation teilweise stark beeinträchtigt werden.

Am 02.02.2023 hat die Mehrheit des Gemeinderats sich für einen Plan zur Erstellung von 53 Parkplätzen auf dem nur 13 Meter breiten Gelände zwischen Sanitärgebäude und Waghäuseler Straße entschieden. Bereits damals bemängelten wir, dass die Parkplätze schlecht nutzbar sein würden.

Nun wurde über die Ausführung der Planung – Pflasterung oder wassergebundene Decke – entschieden.

Wir konnten für keine der beiden Ausführungen stimmen, da die vorliegende Planung neben der schlechten Nutzbarkeit unnötig teuer ist – eine Viertel Million €, allerdings ohne Kosten für die Beleuchtung, die Ingenieursleistungen, die eigentlich vorgeschriebene Photovoltaik. Umgerechnet wird jeder einzelne Parkplatz über 5.000 € kosten.

Die schräg angeordneten Parkplätze sind nur 4,50 m lang. Autos können nur nach vorne überstehend darauf parken. Bei mindestens zwölf der geplanten Parkplätzen geht das nicht, weil das Sanitärgebäude bzw. Bäume im Weg sind.

Viele Autos werden somit in die nur drei Meter breite Durchfahrt ragen und das Ein- und Ausfahren behindern bzw. unmöglich machen. Dadurch ist die Planung unsicher und unfallträchtig für zu Fuß gehenden Personen. Der nur drei Meter breite Weg ist ein Hindernisparcours auf dem Weg zur Sportstätte.

Zudem ist für uns nicht akzeptabel, dass alle Bäume auf der östlichen Seite des Parkplatzes so geschädigt werden, dass sie eingehen werden.

Für uns gilt: Parkraum ja, aber nicht so!

SON Parkplatz 07-2023

Parkplatz vor den Unkleidegebäude im Juli 2023

Förderung privater Maßnahmen auf dem Gebiet des Klimaschutzes – endlich beschlossen

Der Gemeinderat hat mit Mehrheit entschieden, private klimaschutzrelevante Maßnahmen zu bezuschussen. Auf Initiative von uns, der SPD-Fraktion und Ingeborg Bamberg werden Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Regenwasser-Zisternen, Fassadenbegrünungen auf der Straßenseite und Dachbegrünungen (soweit diese nicht bereits durch den Bebauungsplan vorgeschrieben sind) mit 10 % des Investitionsvolumens, höchstens 750 €, gefördert, Balkonphotovoltaikanlagen sogar mit 20 %. Dafür werden 50.000 € bereitgestellt.

Maßnahmen dürfen erst ab dem 01.08.2023 begonnen werden. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen nach der Durchführung der Maßnahme voraussichtlich nur Rechnung und Fotodokumentation im Rathaus vorgelegt werden.

Jetzt ist also der Zeitpunkt, entsprechende Maßnahmen umzusetzen und gefördert zu werden!

PV-Dachanlage in Neulußheim

PV-Dachanlage in Neulußheim

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