Zeppelinstraße 2022-06-05

Zeppelinstraße 2022-06-05

Anmerkungen zur Gemeinderatssitzung vom 28.04.2022

Grundstückvergabe Baugebiet Zeppelinstraße West

In der letzten Sitzung des Gemeinderats ging es um die drei verbliebenen gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet Zeppelinstraße West. Zur Abstimmung standen drei Varianten:
– der Verkauf aller drei Grundstücke gegen Höchstgebot;
– der Verkauf von zwei Grundstücken und die Vergabe eines Grundstückes im Erbpachtverfahren sowie
– die Vergabe aller drei Grundstücke im Erbpachtverfahren.
Mit den Stimmen der CDU- und der FWV-Fraktion und des Bürgermeisters bekam bereits die erste Variante eine Mehrheit.

Wo kein Wille, da kein Weg…

Als Begründung wurde vorgebracht, dass durch die Erlöse der Grundstückverkäufe der kurzfristige Kredit für die Erschließung außerhalb des Haushalts bedient werden muss. Zudem lag ein Schreiben des Kommunalrechtsamts vor, in dem dieses durch die prognostizierten Schuldenentwicklung der nächsten Jahre keinen Spielraum für die Umwandlung der Schulden in einen langfristigen Kredit sah. Es hätte jedoch eine Möglichkeit gegeben, die Erbpachtvergabe zu realisieren. Ein Antrag der WfN-Fraktion sah vor, die Erbpacht-Grundstücke in eine gemeindeeigene Grundstücksgesellschaft zu überführen.

Neulußheim hätte nachhaltig profitiert

Die Vergabe auf Erbpachtbasis hätte drei entscheidende Vorteile gehabt:

  1. Die Grundstücke wären im Eigentum der Gemeinde geblieben. Dies wäre eine nachhaltige Lösung, das „Tafelsilber“ wäre Eigentum der Gemeinde geblieben.
  2. In Erbpachtverträgen kann die Gemeinde starken Einfluss darauf nehmen, was mit dem Grundstück und den Gebäuden darauf passiert. Eine Obergrenze für Mieten hätte festgelegt werden können, so dass man bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit überschaubarem Einkommen hätte schaffen können.
  3. Der Erbpachtzins kann an die Inflation gekoppelt werden, ein erheblicher Vorteil. Im Übrigen übersteigt der Erbpachtzins über die Pachtdauer den einmaligen Verkaufserlös um ein Mehrfaches. Bereits die nächste Generation könnte mit dem Erbpachtzins für die schuldenfreien und immer noch im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke die Zukunft gestalten.

Kennen Sie „Fibernet“?

Nein? Da geht es Ihnen wie vielen im Kreis. Der Zweckverband des Kreises hat seit 2014 die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Verbandsgebiet sicherzustellen und zu fördern. Dafür zahlt jede Gemeinde jährlich einen Betrag an den Verband. Dieser sorgt für die Errichtung einer passiven Infrastruktur zur Sicherstellung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet.

Nun musste der Gemeinderat bereits über die vierte Satzungsänderung entscheiden. Es geht dabei um die Erweiterung der Aufgaben des Verbands. Die Verbandsmitglieder – also die Mitglieds-Gemeinden – sollen bei der Erarbeitung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie ihrer Verwaltungen unterstützt werden. Dies stellt ein komplett neues Aufgabengebiet neben der bisherigen – einzigen – Aufgabe dar. Es ist davon auszugehen, dass für die neue Aufgabe aktuell weder Personal noch Wissen vorhanden ist und erst aufgebaut oder extern eingekauft werden muss.

Selbst nach mehrmaligem Durcharbeiten der Unterlagen konnte nicht ergründet werden, was genau mit der Satzungsänderung bezweckt werden soll, wie solch ein Strategieentwicklung angegangen werden soll und warum Fibernet prädestiniert ist, solch eine anspruchsvolle Aufgabe zu meistern. Auf der Homepage sucht man vergeblich nach Informationen wie absolvierten Meilensteinen bzw. wo der Zweckverband mit der Erfüllung seiner momentanen Ziele steht.

Die Digitalisierung unseres Landes, in diesem Fall unserer Verwaltungen, ist eine außerordentliche Herausforderung, die Verwaltungen benötigen dabei kompetente Unterstützung.

Wer jedoch Digitalisierungsstrategien für unsere Verwaltungen entwickeln möchte, sollte zumindest in der Lage sein, den Sinn von Verbandssatzungsänderung verständlich und schlüssig darzulegen.

Unter diesen Umständen glauben wir nicht, dass Fibernet die neue Aufgabe tatsächlich ausfüllen kann. Der Antrag fand eine Mehrheit, jedoch mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung unserer Fraktion.

Übrigens:
Auch Altlußheim hat nur E-Carsharing von Deer. Da profitiert Neulußheim auch davon.

Ihre Grüne Fraktion im Gemeinderat

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