Gemeinderatsarbeit
Wir freuen uns, dass eine konstruktive Zusammenarbeit aller Mitglieder des Gemeinderats möglich ist, dies ist wichtig für das Hauptorgan der Gemeinde, das prinzipiell für alle Angelegenheiten zuständig ist.
Erschwert wird unsere Arbeit allerdings durch die Qualität der Gemeinderatsvorlagen. Diese sind die Grundlagen für unsere Arbeit in den Ausschüssen und im Gemeinderat. Den Vorlagen sind laut Gemeindeordnung die notwendigen Unterlagen beizufügen. Unsere Vorlagen erfüllen diese Vorgabe -unserer Meinung nach- häufig nicht. Sie sind extrem kurzgehalten, die Informationen über die Sachverhalte sind oft unzureichend dargestellt und es fehlen Anlagen. Teilweise wirken sie nicht ausreichend durchdacht (z. B. Pläne Parkplatz vor dem Umkleidegebäude SON, Gebühren Kernzeit in den Ferien, s. u.). Regelmäßig sind vor den Sitzungen Nachfragen durch die Fraktionen nötig. Zudem führen unklar formulierte Beschlussanträge zu unnötigen Diskussionen und behindern eine effiziente Arbeit.
Wir wünschen uns, dass die Vorlagen in Zukunft so ausführlich und inhaltlich insoweit vollständig sind, dass eine reibungslose Gemeinderatsarbeit möglich ist.
Übrigens: Sämtliche öffentliche Unterlagen bezüglich der Gemeinderats-, Verwaltungsausschuss- und Wirtschaftsausschussitzungen können Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Neulußheim einsehen.
Parkplatz vor dem Umkleidegebäude
In der Sitzung vom 10.3.2022 wurde einstimmig eine Planungsrate für das Außengelände vor dem Umkleidegebäude am Sportplatz bewilligt. Im September wurde im Verwaltungsausschuss insoweit darüber vorberaten, um in den Haushaltsberatungen Gelder einstellen zu können.
Aus acht verschieden Vorschlägen schlug die Verwaltung eine Variante (3c) vor, bei der 55 Parklätze in zwei gegenüberliegenden Reihen realisieren werden sollen. Eine Parkreihe grenzt unmittelbar an die im Wall befindlichen Bäume. Dies wird die Wurzeln der Bäume so stark beeinträchtigen, dass die Bäume kaum Überlebenschancen haben werden.
Wir stehen nach wie vor zu unserer Entscheidung, dass ein Parkplatz gebaut wird. Der Parkplatz wird nicht nur vom SON benötigt, sondern auch von den Anwohnenden. Diese leiden unter der angespannten Parksituation während der Trainings und der Heimspiele.
Wir tendierten jedoch zur Planungsvariante 1a, bei der 35 Parklätze gebaut worden wären. Eine Parkplatzreihe hätte mehr Platz für das Ein- und Ausparken gebracht. Dies ist ein cleverer Kompromiss zwischen der Anzahl der Stellplätze und dem Erhalt des vorhandenen Grüns. Es stehen zudem weitere Parkplätze vor dem Vereinsgelände, vor der Schule und im Bereich des Hauses der Feuerwehr fußläufig entfernt zur Verfügung.
Keine der Varianten hatte zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Zweiräder in der Nähe des Umkleidegebäudes vorgesehen. Auch grundsätzliche Sachverhalte wie die Art des mehr oder weniger versiegelnden Bodenbelag waren unklar. Es gab deutliche Hinweise, dass der Platz zwischen den Parkreihen zu eng ist und die Parkplätze für heutige Pkw deutlich zu klein sind. Nicht berücksichtigt wurde zudem die Photovoltaikpflicht durch den § 8b des Klimaschutzgesetztes Baden-Württembergs, der bei öffentlichen Parkplätzen mit mehr als 35 neu gebauten Stellplätzen greift.
Die Abstimmung ergab eine Mehrheit von 9 Stimmen für die Variante 3 c. Immerhin kam man überein, einen Belag zu wählen, der so beschaffen ist, dass Wasser versichern kann. Dies ist in Anbetracht der häufiger werdenden Starkregen eine gute und notwendige Entscheidung.

Darum geht es: Parkplatz vor dem Umkleidegebäude im Sommer 2022
Gebühren für die verlängerte Kernzeitbetreuung in den Ferien
Bei der Durchsicht der Unterlagen war uns aufgefallen, dass die Vorlage vorsah, die Gebühren für die verlängerte Betreuung in der Ferienzeit bei der Kernzeit bei 4 Tagen pro Woche von 15 Uhr (Erhöhung der Stunden um 25 %) von 43 € auf 80 € (Erhöhung der Gebühren um 77 %) pro Woche heraufzusetzen. Entsprechende Zahlen-Verhältnisse galten bei einer 5-Tages-Betreuung (Erhöhung der Gebühren von 53 € auf 88 €).
Diese unverhältnismäßige Erhöhung wollten wir nicht akzeptieren; nach einer ausgiebigen Diskussion einigte man sich auf eine moderate Erhöhung der Gebühren auf 60 € bei 4-Tages-Betreuung bzw. 75 € bei 5-Tages-Betreuung.

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