Geschlechtsneutrale Formulierung von Satzungen

Unsere Fraktion beantragt, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen:

Geschlechtsneutrale Formulierung von Satzungen

und über folgenden Beschlussantrag zu entscheiden:

Der Gemeinderat beschließt, alle bestehenden Orts-Satzungen geschlechtsneutral umzuformulieren und neue Satzungen zukünftig geschlechtsneutral zu erstellen.


Begründung:

Am 30. November 1918, vor 100 Jahren, trat im Deutschen Reich das Reichswahlgesetz in Kraft, mit dem die Frauen das aktive und das passive Wahlrecht erhielten.

Dies war ein großer Schritt in Richtung Gleichberechtigung.  Trotzdem war damit noch keine Gleichstellung erreicht.

Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Artikel 3 Satz 2 GG lautet:

 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche  Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Noch längst sind Männer und Frauen nicht gleichberechtigt. 52 % der deutschen Bevölkerung sind weiblich, längst nicht die Hälft aller Entscheidungspositionen sind weiblich besetzt.

Ein Beispiel: Im Neulußheimer Gemeinderat sitzen 18 Gemeinderät*innen, davon sind
 7 Frauen, das sind 38 %. Dieser Anteil  entspricht längst nicht dem Anteil von Frauen an der Gesamtbevölkerung.

Wir Gemeinderät*innen sollten  alles tun, um eine Gleichstellung zu erreichen, wo  dies mit einfachsten Mitteln möglich ist – mit der sprachlichen Sichtbarmachung von Frauen.  Satzungen sollten geschlechtsneutral formuliert werden. Natürlich sind hier als erstes die Personen, die die Satzungen entwerfen, gefordert. Aber auch wir können entsprechende Formulierungen einfordern und beschließen.

Unsere Sprache formt unser Denken und umgekehrt. Die Sprache ist nicht nur Basis für alle menschliche Kommunikation, sondern sie ist Ausdruck sozialer Realitäten, transportiert Weltanschauungen und gesellschaftliche Normen.

Nutzt man nur das generische Maskulinum – also nur die männliche Form –um  die anderen Geschlechter einfach mit zu meinen, bedeutet das, dass diese unsichtbar bleiben.

Zur Umsetzung:

Entweder können männliche und weibliche Formen (Paarform)  gleichberechtigt nebeneinander genutzt werden:

Bürgermeister*Bürgermeisterin

Kommandant*Kommandantin

Meistens kann ein Überbegriff gewählt werden:

Statt: Studenten und Studentinnen -> Studierende

Statt: Benutzer und Benutzerinnen -> Benutzende

Statt: Einwohner und Einwohnerinnen -> in der Gemeinde Wohnende

Manchmal kann/muss man umformulieren:

Statt: Er hat bei der Anmeldung vorzuweisen -> Bei der Anmeldung ist vorzuweisen

Statt: Widerspruchsführer -> Widerspruch wurde eingelegt von

Statt: Steuerpflichtiger -> Steuerpflichtig ist

Bei der Nutzung geeigneter Formulierungen wird eine geänderte Satzung nicht schlechter lesbar bzw. länger. Frauen werden aber sichtbar. So wird ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer realen Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzt.

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