Aufnahme von Regelung zur Anlage von Freiflächen in Bebauungsplänen

Unsere Fraktion beantragt, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung

des Gemeinderats zu setzen:

Aufnahme von Regelung zur Anlage von Freiflächen in Bebauungsplänen

und über folgenden Beschlussantrag zu entscheiden:

Der Gemeinderat beschließt, zukünftig in Bebauungsplänen folgende Regelung aufzunehmen:

Es wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen,  ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien, sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.  

Begründung:

Auch in Neulußheim werden immer mehr (Vor-)Gärten als „Steinwüsten“ angelegt.

Diese „Gärten“ genannten Außenbereichen sind ökologisch schädlich, weil sie Insekten und Kleinlebewesen den Garaus machen, weil Blühpflanzen in ihnen nicht gedeihen können, weil sie die Hitzebildung in Sommern wie dem vergangenen befördern und bei Regen Oberflächenwasser schlecht versickern lassen. Kurz: Sie gefährden die Biodiversität in unserer Gemeinde. Überdies verändern sie das Gesicht bebauter Gebiete. Baukultur, wie wir Grüne sie auf allen Entscheidungsebenen anstreben, hat aber eben auch zum Ziel, Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen und neben architektonischen, sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Aspekten auch ökologische Belange zu berücksichtigen.

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